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   KG, 13.12.2010 - 22 U 59/10   

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https://dejure.org/2010,85036
KG, 13.12.2010 - 22 U 59/10 (https://dejure.org/2010,85036)
KG, Entscheidung vom 13.12.2010 - 22 U 59/10 (https://dejure.org/2010,85036)
KG, Entscheidung vom 13. Dezember 2010 - 22 U 59/10 (https://dejure.org/2010,85036)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus KG, 13.12.2010 - 22 U 59/10
    In einem solchen Fall sind an die Kundgabe des Willens, die Beratung für den Verkäufer zu übernehmen und auszuführen (§ 164 BGB), keine zu strengen Anforderungen zu stellen; dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vermittler zweifelsfrei keinen Auftrag von dem Käufer erhalten hat (grundlegend BGH, Urt. v. 27.11.1998 - V ZR 344/97 -, BGHZ 140, 111 - juris, Tz. 15; BGH, Urt. v. 13.10.2006 - V ZR 66/06 - NJW 2007, 1874 - juris, Tz. 16).

    (b) Darüber hinaus kann der Schluss auf ein Handeln des Vermittlers im Namen des Verkäufers zu ziehen sein, wenn der Verkäufer keine eigene Vermarktungstätigkeit entfaltet, sondern diese ausschließlich dem Vermittler überlassen hat und sich dessen Tätigkeit nicht auf die Vermittlung des Kaufvertrags beschränkt, er vielmehr die Interessenten auch über die steuerlichen Auswirkungen und die Finanzierung des Erwerbs berät (BGH, Urt. v. 13.10.2006 - V ZR 66/06 - NJW 2007, 1874 - juris, Tz. 17).

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus KG, 13.12.2010 - 22 U 59/10
    (c) Schließlich können die Voraussetzungen der Kundgabe des Willens, die Beratung für den Verkäufer zu übernehmen und durchzuführen, erfüllt sein, wenn der Vermittler als "Repräsentant" des Verkäufers auftritt, er als dessen Beauftragter in den Beratungsbögen bezeichnet wird und der Verkäufer ihm die Vergütung (als Innenprovision) schuldet (BGH, Urt. v. 31.10.2003 (V ZR 423/02), BGHZ 156, 37 - juris, Tz. 8).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus KG, 13.12.2010 - 22 U 59/10
    In einem solchen Fall sind an die Kundgabe des Willens, die Beratung für den Verkäufer zu übernehmen und auszuführen (§ 164 BGB), keine zu strengen Anforderungen zu stellen; dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vermittler zweifelsfrei keinen Auftrag von dem Käufer erhalten hat (grundlegend BGH, Urt. v. 27.11.1998 - V ZR 344/97 -, BGHZ 140, 111 - juris, Tz. 15; BGH, Urt. v. 13.10.2006 - V ZR 66/06 - NJW 2007, 1874 - juris, Tz. 16).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 71/07

    Beitritt zum Mietpool - Aufklärungspflichten des Verkäufers

    Auszug aus KG, 13.12.2010 - 22 U 59/10
    Insbesondere gilt dies, wenn der Verkäufer dem Käufer Berechnungsbeispiele über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die diesen zum Vertragsabschluss bewegen sollen (z.B. BGH, Urt. v. 18.7.2008 - V ZR 71/07 - NJW 2008, 3059 - juris, Tz. 8 mwN.; Palandt-Weidenkaff, 70. Aufl. 2011, § 433 BGB, Rn. 28 mwN.).
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